Das Land Niedersachsen stellt im Rahmen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes den Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Glücksspiel und den Schutz der Jugend vor dem Einstieg in diesen Bereich in den Mittelpunkt.

Arbeitsbereich Glücksspielsucht

GLÜCKSSPIELSUCHT logo

Um vor der Glücksspielsucht zu schützen, stellt das Land Niedersachsen jährlich 1.000.000 Euro bereit. 24 Fachkräfte zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht stehen, teilweise überregional, für eine flächendeckende Versorgung zur Verfügung. Sie sind in bestehende Suchtberatungsstellen integriert. Ihre Arbeit dient der Vermeidung von Glücksspielsuchtgefahren sowie der Gewährung von Hilfe und Unterstützung für Suchtgefährdete.

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) hat die Betreuung und Koordination übernommen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages berät die NLS darüber hinaus die Glücksspielaufsicht in Niedersachsen.

Die Konzeption zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht in Niedersachsen beschreibt u.a. die Aufgabenfelder der Fachkräfte (derzeit in Überarbeitung).

Weiterführende Informationen des Bereichs Glücksspielsucht


Fachkräfte zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht

Mehr erfahren

Hilfen für Glücksspieler*innen und Angehörige

Mehr erfahren

Materialien zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht

Mehr erfahren

Daten
Zahlen
Fakten

Mehr erfahren

Interner Bereich für die Verwendungsnachweise

Mehr erfahren

Hintergrundinformationen zum Thema Sucht

Glücksspiele üben auf Menschen seit jeher eine besondere Faszination aus. Glücksspielangebote sind weit verbreitet z. B. Lotto und Rubbellose in Annahmestellen, Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen, Roulette, Pokerspiele und Automaten in Spielbanken oder Sport- und Pferdewetten in Wettvermittlungsstellen oder auf der Rennbahn. All diese Angebote gibt es auch online im Internet. Der Reiz eines erwarteten Gewinns macht Glücksspiele so spannend und interessant.

Der Zufall ist das Grundprinzip, welches den Glücksspielen zugrunde liegt. Der Einsatz von Geld verleiht dem Glücksspiel seine besondere Bedeutung und es sorgt für einen hohen Spielanreiz. Wer an Glücksspielen teilnimmt, will gewinnen.

Manche Menschen können aber mit dem Spielen nicht mehr aufhören, wenn sie einmal angefangen haben. Sie verspielen mehr Geld, als sie besitzen. Sozialer, physischer und wirtschaftlicher Abstieg vielfach verbunden mit Verschuldung sind dann die Folgen. Wer zu viel spielt, verliert zunehmend die Fähigkeit, sich zu entscheiden, ob er spielen möchte oder nicht.

Diese Menschen geraten in eine Art Zwang, der sie zu immer häufigerem Spielen mit immer höheren Geldeinsätzen treibt. Sie nutzen jede Gelegenheit, zu spielen, vernachlässigen ihre Familie, Berufsleben und soziale Kontakte. Der Übergang von einem Glücksspielverhalten mit Unterhaltungs- und Spaßcharakter zu problematischem Glücksspielverhalten ist fließend. Häufig merken Spieler*innen zu spät, dass ihr Spielverhalten Probleme mit sich bringt.

Das Glücksspiel wird zur Sucht, wenn das persönliche Spielverhalten nicht mehr kontrollierbar ist und das Glücksspiel zum bestimmenden Lebensinhalt der Betroffenen wird.

Das Glücksspielverhalten
ist unproblematisch.

Achtung!
Das Glücksspielverhalten ist riskant und auffällig.

Stopp!
Das Glücksspielverhalten ist problematisch.

Glücksspiel ist in Deutschland nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten.

Durch die Vergabe von Konzessionen an Glücksspielanbietende gewähren der Bund und die Bundesländer jedoch Ausnahmen von diesem Verbot.

Diese Konzessionen sind an Auflagen gebunden, die der Vorbeugung einer Glücksspielsucht und der Sicherstellung von Hilfen für Betroffene und deren Angehörige dienen.

Gesamtausgabe in seiner Gültigkeit ab dem 01. Juli 2021 Der Glücksspielstaatsvertrag regelt die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung aller Glücksspiele im Bereich des öffentlichen Glücksspielwesens

Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2008 mit letzten Änderungen Die im Glücksspielstaatsvertrag formulierten Ziele werden mit diesem Gesetz auf Landesebene umgesetzt.

Gesamtausgabe in der Gültigkeit ab dem 01.02.2022

Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.12.2004 mit letzten Änderungen

Gesamtausgabe in der Gültigkeit ab dem 01.10.2015 mit letzten Änderungen

Kontakt / Verantwortliche

Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)